Vielleicht sind Sie auf unseren Webauftritt gestossen, weil Ihnen die Entwicklung Ihres Kindes Sorgen bereitet oder Sie sich informieren möchten, welche weiteren Möglichkeiten Ihrem Kind bei Schwierigkeiten in Kindergarten oder Schule helfen könnten?
Die SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN unterstützen Sie gerne im Rahmen ihres kantonalen Auftrags.
Wir sind verunsichert bezüglich der Entwicklung unseres kleinen Kindes. Was sollen wir tun?
Die SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN bieten Angebote für Kinder und Jugendliche ab Kindergartenalter bis zum Ausbildungsbeginn oder maximal dem Erreichen der Volljährigkeit.
Die Fachstelle für Heilpädagogik und Logopädie im Frühbereich, kann Sie fachkundig beraten und Sie im Umgang mit Entwicklungsverzögerungen und/oder Beeinträchtigungen Ihres kleinen Kindes vor Eintritt in den Kindergarten professionell unterstützen.
Sie können sich auch an einen Kinderarzt oder eine Kinderärztin Ihres Vertrauens wenden.
Wie bekommt mein Kind die notwendige Unterstützung im Kindergarten und in der Schule?
Die Schulische Abklärung und Beratung (SAB) lernt Ihr Kind, gerne auch schon vor Eintritt in den Kindergarten, kennen und klärt es bezüglich seiner Beeinträchtigungen sowie allfälligem besonderen Bildungsbedarf ab. Die SAB erörtert mit Ihnen und anderen Fachpersonen zusammen dann die Möglichkeiten für die Beschulung Ihres Kindes.
Kann ich mein Kind auch selbst bei den SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN anmelden?
Nein, alle bei den SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN beschulten Kinder und Jugendlichen werden vom Kanton zugewiesen. Der Weg zu den SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN führt immer über die Schulische Abklärung und Beratung (SAB).
Kann ich mein Kind bei den SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN wieder abmelden?
Nein, aber Sie können sich jederzeit an die Schulische Abklärung und Beratung (SAB) wenden, wenn Sie überprüfen lassen möchten, ob die Beschulung in den SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN für Ihr Kind das Richtige ist.
Wie kann ich von unabhängiger Seite Unterstützung erhalten?
Pro Infirmis oder Procap sind unabhängige Organisationen, die Menschen mit Behinderungen und, bei Minderjährigen, auch deren Angehörige unterstützen. Sie führen, neben vielen anderen Angeboten, auch eine Rechtsberatung, welche Sie in rechtlichen Fragen unterstützt.
Welche Stellen sollte ich auch noch kontaktieren, wenn mein Kind eine Behinderung hat?
Bei der Sozialversicherungsanstalt Schaffhausen (SVA) können Sie Ihr Kind für Leistungen der Invalidenversicherung (IV) anmelden. Wir empfehlen, möglichst früh Ihr Kind bei der IV anzumelden, um allfällige Ansprüche, z.B. für Therapien und auf Hilflosenentschädigung, zu sichern.
Spätestens kurz nach dem 14. Geburtstag sollten Sie Ihr Kind für berufliche Eingliederungsmassnahmen anmelden, damit es auch im Hinblick auf eine Ausbildung und währenddessen angemessen unterstützt werden kann. Für Jugendliche, die aufgrund einer zu umfassenden Beeinträchtigung keine Ausbildung absolvieren können, sollte spätestens kurz nach dem 17. Geburtstag der Antrag auf eine Invalidenrente gestellt werden. Die Sozialversicherungsanstalt informiert Sie hierzu gerne ausführlich.
Welche Kosten fallen für uns als Eltern bei den SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN an?
Der Grundsatz der Unentgeltlichkeit der Regelschule gilt auch bei einer Beschulung in einer Sonderschule.
Für die Inanspruchnahme von Physio- und Ergotherapie, im Rahmen der separativen Sonderschulung, ist eine ärztliche Verordnung und Kostengutsprache von der Krankenkasse oder Invalidenversicherung erforderlich. Bei einer Behandlung zu Lasten der Krankenkasse kommen die Eltern, wie bei anderen medizinischen Untersuchungen und Behandlungen auch, für den Selbstbehalt der Krankenkasse auf.
Bei den schulergänzenden Angeboten Mittagstisch, Tagesstruktur und Internat werden Unkostenbeiträge gemäss Reglement Elternbeteiligungen erhoben.
Arbeiten die SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN nach Lehrplan 21?
Alle Angebote der SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN orientieren sich am aktuell gültigen Lehrplan des Kantons Schaffhausen, dem Lehrplan 21. Kinder und Jugendliche mit einem altersentsprechenden kognitiven Entwicklungsstand werden nach Lehrplan unterrichtet. Je umfassender die Behinderung Ihres Kindes ist, desto mehr werden die Lernziele individualisiert und an die Beeinträchtigungen angepasst. Diese angeglichenen Angebote orientieren sich am Lehrplan und den Anwendungsempfehlungen für die Umsetzung bei komplexen Behinderungen.
Wie muss ich mir den Tagesablauf meines Kindes bei einer Beschulung durch die SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN vorstellen?
Integrativ beschulte Kinder und Jugendliche folgen dem Tagesablauf der Regelschule und können dort auch allfällige schulergänzende Angebote wie Mittagstische wahrnehmen.
Unsere drei Schulhäuser für die separative Sonderschulung in der Stadt Schaffhausen werden als Tagessonderschulen mit Mittagsbetreuung und -verpflegung geführt. Der Schulweg erfolgt mit dem ÖV oder mit dem Schulbus, wenn die Benützung des ÖVs alters- oder behinderungsbedingt (noch) nicht möglich ist.
Wird schulergänzende Betreuung angeboten? Wie kann ich diese für mein Kind in Anspruch nehmen?
Die Tagesstruktur ist ein Angebot, welches die Eltern freiwillig und nach Bereich und Kapazität an einzelnen oder allen Schultagen der Woche nutzen können.
Der Aufenthalt im Internat während der Woche sowie zur Entlastung an Wochenenden und/oder in den Ferien wird zusammen mit der Sonderschulung verfügt. Thematisieren Sie einen allfälligen Bedarf bei der Abklärung Ihres Kindes durch die Schulische Abklärung und Beratung (SAB). Sollte ein Bedarf während einer Beschulung in den SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN entstehen, setzen Sie sich mit der Leitung unseres Schulergänzenden Bereichs in Verbindung.
Wie lange wird mein Kind in oder durch die SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN unterstützt?
In der Regel werden Kinder und Jugendliche jeweils für ein bis drei Jahre den SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN zugewiesen. Wenn die aktuelle Beschulung von dem Kind oder Jugendlichen den Eltern und der Schule als die optimale Schulungsform erscheinen, kann ein Verlängerung beantragt werden. Bei offenen Fragen oder unterschiedlichen Einschätzungen wird die Schulische Abklärung und Beratung (SAB) einbezogen.
Wie geht das Leben für mein Kind nach der Schulzeit weiter?
Alle Jugendliche sollten bei Schulaustritt eine Perspektive für die eigene Zukunft haben und, mit ihnen zusammen, die nächsten Schritte auf dem Weg ins Erwachsenenleben vereinbart worden sein.
Ab dem 14. Lebensjahr des Jugendlichen beginnt in der Oberstufe ein intensiver Austausch zwischen den Eltern, dem/der Jugendlichen, der Klassenlehrperson, ggf. Arbeitsagoginnen und -agogen sowie Berufsberaterinnen und -beratern. Gemeinsam wird ein passendes Ausbildungs- oder Tagesstrukturangebot im Anschluss an die Sonderschulung für den/die Jugendliche/n bzw. junge/n Erwachsenen gesucht. Je nach Ausbildungsfähigkeiten und -reife beendet Ihr Kind die Schule und tritt in eine Ausbildung ein. Für Jugendliche, die keinen Beruf erlernen können, endet kurz auf Vollendung des 18. Lebensjahrs die Sonderschulung, und ein Übertritt in eine Beschäftigungsstätte mit oder ohne Wohnangebot sollte geprüft werden. Die SCHAFFHAUSER SONDERSCHULEN empfehlen dies, haben aber keine Mitsprache bezüglich Angebote im Anschluss an die verfügte Sonderschulung.